
Heinrich Freckmann
Rechtsanwalt von 1977 bis 2014Notar von 1983 bis Juni 2001
Heinrich Freckmann hatte seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Ausländer- und Asylrecht. Er war Mitglied Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände und des UNHCR in Flüchtlingsfragen / Niedersächsische Fachkonferenz für Flüchtlingsfragen, DAV, RAV. Von 1977 bis 1984 war er Dozent für Verwaltungsrecht an der nieders. FH für kommunale Verwaltung, Hannover. In den Jahren 1985 und 1988 veröffentlichte er den „Leitfaden zum Asylrecht“. Er nahm an Erkundungsreisen nach Pakistan (1988 u. 1996), Afghanistan (1996 u. 2005), Libanon und in die Türkei (beide 2001) teil.
Seit dem 01.01.2015 befindet er sich im Ruhestand (i.R.). Er steht der Kanzlei Freckmann, Kuntze und Kollegen beratend zur Verfügung. Auf Anfrage führt er noch Vorlesungen und Seminare zum Asyl- und Ausländerrecht durch.