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Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und Geduldete

Seit dem 06.11.2014 beziehungsweise 11.11.2014 sind Erleichterungen zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und für Menschen mit einer Duldung in Kraft getreten.

 

Statt wie bisher 9 beziehungsweise 12 Monate Wartefrist, beträgt diese nun mehr für beide Gruppen 3 Monate. Eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde ist aber nach wie vor notwendig, ebenso eine Zustimmung der Agentur für Arbeit, die wiederum eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durchführen wird. Spätestens nach 15 Monaten entfällt aber eine solche Vorrangprüfung.

 

Es gibt allerdings auch Ausnahmetatbestände, bei denen ein erleichterter Zugang besteht. Für Geduldete besteht ab dem ersten Tag in Deutschland, die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung ohne die Zustimmung der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gilt dies nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Das Gleiche gilt für Praktika, ein freiwilliges soziale Jahr, den Bundesfreiwilligendienst und für Hochqualifizierte, die entweder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 € brutto jährlich verdienen oder einen deutschen Hochschulabschluss, unabhängig vom Verdienst, haben.

 

Ab einem Aufenthalt von 49 Monaten können wie zuvor sowohl Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung als auch mit Duldung jede Beschäftigung, also auch Zeit- und Leiharbeit, ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit aufnehmen.

 

In allen Fällen gilt es, vorab eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.

 

Frederek Freckmann

Rechtsanwalt

 

Aktuelle Meldungen

Düsseldorfer Tabelle 2021

Aktuelle kurze Informationen zum kommenden Jahr 2021


Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt wird mit Wirkung ab 1.1.2021 geändert, die Unterhaltsbeträge werden erhöht. Die Erhöhung erfolgt ...

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Düsseldorfer Tabelle 2019

Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ist mit Wirkung ab 1.1.2019 geändert, die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte nicht um einen feststehenden Betrag, es muss ...

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Kindesunterhalt für 2018 und 2019

Kindesunterhalt für 2018 und 2019




Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2018




für das 1. und 2. Kind EUR 194,00,

für das 3. Kind EUR 200,00,

für das 4. und jedes weitere Kind EUR 225,00.







Sodann ...

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2017 Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

Die ...

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Kindesunterhalt 2016

Ab Januar 2016 gibt es Änderungen zum Unterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder.
Die Unterhaltsbeträge sind etwas erhöht worden. Seit dem 1.1.2016 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Das ...

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Wichtige Änderungen im Aufenthaltsgesetz ab dem 01.08.2015

Zum 01.08.2015 ist das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts unter Aufenthaltsbeendigung“ in Kraft getreten. Dieses hat viele verschiedene Veränderungen mit sich gebracht. Dabei ist es wie so ...

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2017: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

Die ...

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